„Was gibt es zur Hauptstraße…?“

Zu den Unebenheiten

Schon kurz nach Fertigstellung der letzten Asphaltschicht im April 2022 tauchten diverse Fragen zur Ebenheit der Fahrbahn auf. Diese waren beim ersten Befahren, insbesondere in Richtung Bargteheide, deutlich spürbar.

Es mag seltsam erscheinen, jedoch ist ein Teil der Unebenheiten geplant. Warum? In Teilen ist das Gefälle am Fahrbahnrand zu gering, so dass eine ordnungsgemäße Entwässerung nicht gewährleistet wäre. Das erforderliche Mindestgefälle beträgt 0,5%. Auf einer Länge von ~400 m beträgt es hingegen weniger als 0,3%. Deswegen wurde in der Hauptstraße eine wechselnde Neigung in Querrichtung geplant. An den Straßenabläufen entstehen so jeweils Tiefpunkte und am Rand ein Gefälle von > 0,5%. Hierdurch entsteht die etwas ungewöhnliche Pendelbewegung.     

Andere Unebenheiten wurden zur Abnahme der Straßenbauarbeiten am 09.06.2022 messtechnisch erfasst. Das Ergebnis wurde nach geltenden Vorschriften und Richtlinien ausgewertet und Unebenheiten als Mangel im Abnahmeprotokoll festgehalten. Die Ergebnisse waren mit wenigen Ausnahmen innerhalb einer zulässigen Toleranz, so dass die Abnahme erfolgen konnte.

Nur zur Info: Eine Abweichung von 4 mm auf einer Länge von 4 m gilt nicht als Mangel.

Um das Verfahren der Mangelbeseitigung zu klären, wurden die Bereiche mit Unebenheiten nochmals überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass alle Unebenheiten innerhalb der zulässigen Toleranz liegen und eine sogenannte Abzugsregelung angewendet werden kann. Nach einem in den Richtlinien festgelegten Verfahren wird ein Geldbetrag ermittelt, der von der Rechnung abgezogen wird. Da die Fahrbahnfläche in der Baulast / Zuständigkeit des Kreises liegt, hat auch der Kreis diese Entscheidungen getroffen.

Zur Halt(e)verbotszone

Bereits während der Planungsphase wurden einige Forderungen zu verkehrsberuhigenden Maßnahmen laut.

Ein probates Mittel ist es das Parken auf der Fahrbahn in geregelten Bereichen zuzulassen.

Zur Regulierung des Durchgangsverkehrs und chaotische Situationen wie zum Teil im Tremsbütteler Weg in Bargteheide zu vermeiden, ist es möglich Halteverbotszonen einzurichten. In diesen darf dann nur innerhalb markierter Flächen geparkt werden. Wir kennen es bereits aus der Lasbeker Straße und der Twiete.

Die Gemeindevertretung beschloss einstimmig am 02.12.2021 Antrag auf Verlängerung der Haltverbotszone bis Lehmkuhlenweg einschließlich der markierten Flächen zu stellen.

Zusätzlich sollte beantragt werden den Gehweg von der Beektwiete bis zum Ortsausgang mit dem VZ 239 „Gehweg“ und dem Zusatz „Radverkehr frei“ zu beschildern. Weiterhin sollte beantragt werden den Einmündungsbereich Lehmkuhlenweg und im Bushaltestellebereich Wiesenweg mit dem VZ 136 „Vorsicht, Kinder“ zu beschildern.

Wir werden darauf hinwirken, dass die beschlossenen Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden, um die Maßnahme Hauptstraße auch in diesem Punkt abschließen zu können.

Zur Oberflächenentwässerung und dem Regenwasserrückhaltebecken

Im Zuge des Straßenbaus wurde ein neuer Regenwasserkanal als Teil der Oberflächenentwässerungsanlagen hergestellt. Dieser ist bemessen für das Oberflächen- / Niederschlagswasser, das von den Grundstücken und den Straßenflächen abfließt. Die Arbeiten wurden im April/ Mai 202 abgeschlossen, die Abnahme erfolgte und die Mangelbeseitigung ist abgeschlossen.

Vom Lehmkuhlenweg bis zur Beektwiete fließt das Wasser in das Regenwasserrückhaltebecken Beektwiete. Für das Wasser von der Beektwiete bis zum Parkplatz am Gemeindeszentrum musste vor Einleitung in die Grootbek ein neues Regenwasserrückhaltebecken geplant werden.

Nach anfänglichen Abstimmungsproblemen mit der unteren Wasserbehörde und der unteren Naturschutzbehörde konnten im Oktober 2021 die erforderlichen Anträge zur Genehmigung gestellt werden. Ein Ergebnis dieser Abstimmungen war, dass zusätzlich der Graben vom Damm bis zur Grootbek naturnah umgebaut werden muss.

Ende Mai 2022 wurden alle Genehmigungen mit einigen Auflagen erteilt. U. A. gab es die Auflage vom Naturschutz, dass die Umsetzung der Maßnahme auf den Zeitraum vom 01.11 bis 28.02. beschränkt ist.

Durch entscheidende Mitwirkung von Mitgliedern der KWG-Fraktion wurde erreicht, dass die weiteren Vorbereitungen der Maßnahme, insbesondere die Ausschreibung der Arbeiten, vorangetrieben wurden, um in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 04.10.2022 die Beauftragung der Arbeiten beschließen zu können.

Die Bauarbeiten werden somit in den Wintermonaten 2022/23 erfolgen.

Zum Schluss noch ein Hinweis an alle Eigentümer und Eigentümerinnen einleitender Grundstücke:

Weil das Regenwasserrückhaltebecken nicht zusammen mit dem Straßenbau ausgeführt werden konnte, ist der Abfluss der neuen Regenwasserkanalisation in die Grootbek noch gedrosselt. In diesem Fall fließt das anfallende Regenwasser nur über eine provisorische Leitung mit 300 mm Durchmesser (DN300) über das Gewässer in die Grootbek. Gem. den derzeit geltenden Vorschriften und Regeln ist das System für Regenereignisse mit einer Jährlichkeit von 5 Jahren ausgelegt. Insofern ist es weiterhin wichtig, dass alle Grundstückseigentümer ihre Grundstücksentwässerungsanlagen in Ordnung halten und insbesondere Rückstausicherungen einbauen. Nur hierdurch können Schäden bei zukünftigen Starkregenereignissen reduziert werden.

Ausschnitt Regenwasserrückhaltebecken (Stand Genehmigungsantrag Okt.2021)
Ausschnitt naturnaher Umbau Gewässerumbau (Stand Genehmigungsantrag Okt. 2021)