Am 14. Mai 2023 ist Kommunalwahl

Bei der Kommunalwahl in diesem Jahr werden zwei Wahlen zusammengefasst

  1. Die Wahl zur neuen Gemeindevertretung Tremsbüttel und
  2. Die Wahl zum neuen Stormarner Kreistag

Hier möchten wir einige wichtigen Fragen zur Wahl beantworten

Wann wird gewählt?

Am 14.05.2023 wird für die Gemeinde Tremsbüttel die neue Gemeindevertretung für die nächsten 5 Jahre gewählt.

Was sind die Aufgaben der Gemeindevertretung?

Die Gemeindevertretung ist sehr wichtig. Die Vertreterinnen und Vertreter kennen nämlich den Ort sehr gut und sie kennen die Wünsche der Menschen in ihrem Ort. In der Gemeindevertretung diskutieren und beschließen sie, wie sie die Wünsche ihrer Wählerinnen und Wähler berücksichtigen können. Die Gemeindevertretung entscheidet, z.B. wo es Wohngebiete geben soll, wie die Wasserversorgung sichergestellt wird, ob die Feuerwehr ein neues Feuerwehrhaus braucht, wo Kindergärten gebaut werden, wie der öffentliche Nahverkehr organisiert werden kann und vieles andere.

Wie viele Sitze hat die Gemeindevertretung Tremsbüttel?

Für die Gemeindevertretung Tremsbüttel werden insgesamt 13 Vertreterinnen und Vertreter gewählt. Davon 7 direkt und 6 weitere über die Listen der Parteien.
Für eine Mehrheit in der Gemeindevertretung benötigt eine Partei daher mindestens 7 Vertreterinnen und Vertreter.

Wie kann ich wählen?

Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, am Wahltag zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr ihre Stimmen persönlich abzugeben.
Anstelle der Stimmabgabe im Wahllokal besteht unter bestimmten Bedingungen auch die Möglichkeit der Wahlteilnahme durch Briefwahl. Weitere Informationen hierzu erhaltet ihr auf der Seite des Amtes Bargteheide-Land zum Thema Wahlen.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt zur Wahl unserer Gemeindevertretung sind alle Deutschen sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag, also am 14.05.2023 das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen in unserer Gemeinde Tremsbüttel / Sattenfelde (Wahlgebiet) wohnen.

Wie viele Stimmen darf ich abgeben?

Für die Wahl der Gemeindevertretung hat jede Wählerin und jeder Wähler 7 Stimmen.

Hinweis: Für die Wahl des Stormarner Kreistages nur 1 Stimme.

Wen darf ich wählen?

Für jede Partei gibt es eine Liste mit den wählbaren Vertreterinnen und Vertretern (Wahlvorschläge). Für eine Vertreterin oder einen Vertreter darf aber nur eine Stimme abgegeben werden. Ein „Häufeln“ mehrerer Stimmen auf nur eine Vertreterin oder nur einen Vertreter ist nicht zulässig. Es ist jedoch erlaubt, die möglichen 7 Stimmen auf mehrere Vertreterinnen oder Vertreter einer Liste oder auch verschiedener Listen (Wahlvorschläge) zu verteilen.

Wer ist gewählt?

Die 7 Personen, die die meisten Stimmen erhalten haben, sind direkt als Vertreterinnen und Vertreter der neuen Gemeindevertretung gewählt. Die restlichen 6 Sitze werden nach den Listen der Parteien, denen die Vertreterinnen oder Vertreter angehören, verteilt.

Jede Stimme zählt – Nutze Dein demokratisches Recht und gehe am 14.05.2023 zur Wahl!

Auf der Internetseite des Landes erhältst Du weitere ausführliche Informationen zur Kommunalwahl in Schleswig-Holstein.